Noten sozialverhalten hessen BEWERTUNGSKRITERIEN - SOZIALVERHALTEN. BEDEUTUNG DER NOTEN. Note 1: „verdient besondere Anerkennung“. Note 2: „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“. 1 (2) Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt im Zeugnis der Jahrgangsstufen 2 bis 4 durch Noten oder in verbalisierter Form. 2 kann zuhören und andere ausreden lassen · nimmt Konflikte wahr und hilft bei konstruktiven Lösungen · begründet die. 3 Hinweis: Die Benotung des Arbeitsverhaltens soll nicht von der Fachnote und von der mündlichen Mitarbeit abhängig gemacht werden. Note. Die. 4 LBS Sozialverhalten Kompetenzbereiche:Verantwortungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Toleranz, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit Notenzuordnung auf der Grundlage des HSchG § 2, 20, 73 (4) Note 1 Das Sozialverhalten entspricht den Anforderungen in besonderem Maße - nimmt initiativ Aufgaben und Pflichten für die Klasse wahr. 5 Es gibt Kopfnoten für das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten. Benotet werden, je nach Bundesland, alle Fächer oder nur die zwei Hauptfächer Deutsch und Mathematik. Welche Noten gibt es in der 3. und 4. 6 Wird das Arbeits- und Sozialverhalten nicht durch jeweils eine Note bewertet (§ 73 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes), sondern erfolgt nach § 73 Abs. 6 des Hessischen Schulgesetzes auf Grund eines Beschlusses der Gesamtkonferenz die Beurteilung in verbalisierter Form, so entfällt die entsprechende Zeile in dem Zeugnismuster. 7 Arbeits- und Sozialverhalten. Die Gesamtkonferenz vom hat folgenden Kriterienkatalog zur Vergabe der Kopfnoten (Arbeits- und Sozialverhalten) verabschiedet: Bei der Vergabe der Kopfnoten sind folgende Abgrenzungen maßgeblich:»verdient besondere Anerkennung«(a). 8 Um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten, muss ein Kind in der Regel einen Notendurchschnitt in Mathe und Deutsch von 2,0 – 2,5 (je nach Bundesland) vorweisen können. Die Bedeutung der Grundschulempfehlung ist in den einzelnen Bundesländern allerdings sehr unterschiedlich. Hier werden sie vorgestellt. 9 In den Zeugnissen der Sekundarstufe I wird das Arbeits- und Sozialverhalten in den so-genannten "Kopfnoten" bewertet. Die Bezeichnung "Kopfnote" ist heutzutage (zumindest im Bundesland Niedersachsen) nicht mehr passend, da die Bewertung nicht im Zeugniskopf, son-dern unterhalb der Noten für die einzelnen Fächer steht. arbeits- und sozialverhalten noten 10