Kfz wiederzulassung nach außerbetriebsetzung mit halterwechsel Haben Sie Ihr Kfz außer Betrieb gesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuzulassen. 1 › wiederzulassung. 2 Welche Unterlagen sind zur Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (Stilllegung) erforderlich? Welche Fristen und Voraussetzungen gelten? Alle Infos hier! 3 Demnach belaufen sich die Gebühren für die Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und ohne Halterwechsel. 4 Haben Sie Ihr Kfz außer Betrieb gesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuzulassen. Zuständig dafür ist die Zulassungsbehörde am Wohnort des Halters. Vielerorts können Sie den Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz vorab online herunterladen und in Ruhe ausfüllen. 5 Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 11,60 Euro Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 Euro), Kosten für Klebesiegel (je 0, 6 Oktober kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. 7 Ab 30 € bei Halterwechsel und anderem Zulassungsbezirk. Weitere Kosten können entstehen, etwa durch: Neue Kennzeichen Hauptuntersuchung (HU) Welche Unterlagen brauche ich für die Wiederzulassung?. 8 Kfz-Umschreibung: Auto online ummelden. Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel und für eine Wiederzulassung sind folgende Dokumente erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit jeweils verstecktem Sicherheitscode. eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. 9 Wiederzulassung (1) Der Halter kann die Zulassung eines Fahrzeugs, das nach § 14 Absatz 2 wieder zugelassen werden soll, nach dem Verfahren des Unterabschnitts 1 in Verbindung mit § Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein. (3) Für die Wiederzulassung gilt § 14 Absatz 2 Satz 1 mit den folgenden Maßgaben: 1. wiederzulassung kfz ohne halterwechsel 10 Sie wollen ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen? Wenn sich weder Halter noch Zulassungsbezirk geändert haben, ist das problemlos möglich. Innerhalb von. 11